Begrenzte Entlastung für die Immobilienbranche

Der Bundestag hat am 26. September 2024 das vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Eine Zäsur für die Immobilienbranche, weil damit das Schriftformgebot im gewerblichen Mietrecht abgeschafft ist. Mietverträge müssen nun nicht mehr eigenhändig unterzeichnet werden, ein Scan oder ein E-Mail-Wechsel reichen künftig aus. Was auf den ersten Blick wie ein Vorteil klingt, hat allerdings auch Tücken. So gelten beispielsweise die Anforderungen an die Einheitlichkeit der Mietvertragsurkunde auch unter dem neuen Textformerfordernis.

Welche Vor- und Nachteile sich aus der Gesetzesänderung ergeben, erläutern Dr. Martin Prothmann und Jakob Haddad, Rechtsanwälte bei GSK Stockmann, in einem Artikel für den Industrieanzeiger.

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