Heimbaurecht Bayern – Unbefristeter Bestandsschutz für Pflegeimmobilien möglich

Am 01.01.2025 hat das Bayerische Staatsministerium die Regelungen des Heimbaurechts geändert. Während für Objekte, die im September 2011 in Bayern schon in Betrieb waren, der Bestandsschutz innerhalb der nächsten maximal zehn Jahre auszulaufen drohte, wurden in der relevanten Verordnung Umsetzungsfristen für die Barrierefreiheit und weitere bauliche Anforderungen gestrichen. Einige Objekte…