Warum eForms bei der Bekanntmachung von Aufträgen nicht überzeugen
Seit dem 25. Oktober 2023 müssen eForms für EU-weite Vergabeverfahren öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge verwendet werden.
Seit dem 25. Oktober 2023 müssen eForms für EU-weite Vergabeverfahren öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge verwendet werden.