Panoramaansicht München

Auf dem Weg: Bayerisches Bauturbo-Gesetz

Lesen Sie in unserem vollständigen Fachbeitrag, welche Chancen das Bayerische Bauturbo-Gesetz in seiner derzeitigen Entwurfsfassung birgt und worauf Sie im laufenden Planungs- und Genehmigungsprozess künftig besonders achten sollten.

Das kommende Bayerische Bauturbo-Gesetz: Geplante Erleichterungen für Umbau und Wohnraumschaffung

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat den Entwurf eines bayerischen Bauturbo-Gesetzes auf den Weg gebracht. Ziele sind Erleichterungen in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu schaffen, die insbesondere die Umsetzung von Umbauprojekten und die Schaffung zusätzlichen Wohnraums im Bestand betreffen würden. Projektentwickler, Bauträger und Investoren können – je nach finaler Ausgestaltung – von einfacheren Verfahren, neuen Definitionen und geringerer Bürokratie profitieren. Praxisrelevant: Umbauarbeiten werden erstmals gesetzlich definiert und in dem Entwurf mit reduzierten Anforderungen beispielsweise beim Brandschutz, den Stellplätzen und Abstandsflächen verknüpft. Der Ersatzneubau innerhalb bestehender Kubatur soll künftig mit den bislang bestehenden Abstandsflächen zulässig sein. Der geplante Wegfall der bauordnungsrechtlichen Erschließungsvoraussetzung sowie Brandschutzerleichterungen stehen zur Diskussion und könnten die Umsetzung vieler Projekte vereinfachen. Die endgültigen Auswirkungen auf die Praxis lassen sich erst nach durchlaufenem Gesetzgebungsverfahrens beurteilen. Der aktuelle Gesetzesentwurf lohnt gleichwohl einen näheren Blick.

Erfahren Sie mehr zu Auswirkungen, Chancen und offenen Fragen – lesen Sie das vollständige GSK-Update.

Jetzt herunterladen
Drucken
Pressekontakt:

Ansprechpartner