Neue Wege für die kommunale Konzernfinanzierung

Kommunale Unternehmen stehen zunehmend im Fokus, wenn es um die Sicherstellung der Daseinsvorsorge und die Umsetzung wichtiger Investitionsprojekte geht. Die Finanzierung dieser Aufgaben gestaltet sich jedoch oft schwierig, da klassische Kreditgeber immer zurückhaltender agieren und die kommunale Kreditfähigkeit unter Druck gerät.

Mit der jüngsten Reform des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat das Land Niedersachsen nun innovative Instrumente eingeführt, die Kommunen und ihre Unternehmen gezielt unterstützen: Der Konzernkredit (§ 121a NKomVG) und der Konzernliquiditätskredit (§ 122a NKomVG) stehen seit Anfang 2025 allen Kommunen zur Verfügung. Diese ermöglichen es, Kredite am Markt aufzunehmen und sie gezielt an kommunale Unternehmen weiterzugeben, etwa für Investitionen in medizinische Versorgungszentren oder Infrastrukturprojekte.

Dieser Mehrwert ergibt sich daraus:

  • Effizientere Finanzierung: Kommunale Unternehmen können von günstigeren Konditionen und einer vereinfachten Kreditvergabe profitieren.
  • Rechtssicherheit: Die neuen gesetzlichen Regelungen bieten einen klaren Rahmen und minimieren Risiken, etwa im Hinblick auf das Kreditwirtschaftsgesetz (KWG) und das Beihilfenrecht.
  • Flexibilität bei Liquiditätsengpässen: Insbesondere das Cash Pooling nach § 122a NKomVG ermöglicht eine bedarfsgerechte Liquiditätssteuerung innerhalb kommunaler Konzerne.
  • Entlastung der Haushalte: Durch die Nutzung von Konzernfinanzierungsinstrumenten können Kommunen ihre Unternehmen nachhaltig stärken und die eigene Haushaltslage stabilisieren.

Die neuen Möglichkeiten der Konzernfinanzierung in Niedersachsen setzen Maßstäbe und sind auch Vorbild für andere Bundesländer. Für kommunale Unternehmen eröffnen sich dadurch attraktive Wege, Investitionen und Liquidität effizient und rechtssicher zu steuern.

Der gesamte Artikel ist hier zu finden: Neue Möglichkeiten für die kommunale Konzernfinanzierung – Der Neue Kämmerer

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