Dr. Martin Prothmann, Rechtsanwalt

Gewerbliche Indexmietklausel – Gestaltungsvarianten in der Praxis und Voraussetzungen

Indexmieten sind in Gewerbemietverträgen üblich. Sie sollen sicherstellen, dass der Vermieter über die gesamte Mietlaufzeit den Betrag erhält, welcher der bei Vertragsbeginn vereinbarten Geldsumme entspricht. Indexklauseln dienen also dem Werterhalt einer Immobilie. Die Miethöhe wird dabei an die Entwicklung eines amtlich festgestellten Index gekoppelt, in der Regel an den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex („VPI“).

Aufgrund der ungewohnt hohen Inflation in den vergangenen Jahren erfahren die Indexmietklauseln besondere Aufmerksamkeit. Zum einen werden sie in bestehenden Mietverträgen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit kritisch überprüft. Zum anderen werden Indexklauseln in neuen Mietverträgen besonders intensiv verhandelt.

Welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten es in der Praxis gibt und welche Klauseln im Gewerbemietrecht zulässig sind, schildert Dr. Martin Prothmann, Rechtsanwalt bei GSK Stockmann, in einem Beitrag für den ImmobilienReport Rhein-Neckar.

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