Dr. Martin Prothmann, Rechtsanwalt

Immobilientransaktion – Garantien, Freistellungen, De Minimis, Cap & Co.

Bei Immobilientransaktionen ist die Haftung des Verkäufers und deren Begrenzung ein zentraler Aspekt der Vertragsverhandlungen. Da gesetzliche Regelungen häufig nicht ausreichen, setzen die Parteien auf individuell ausgehandelte Haftungsregime, oft nach anglo-amerikanischem Vorbild.

Wichtige Instrumente sind dabei:

  • – Freistellungen und Garantien: Absicherung gegen identifizierte und unbekannte Risiken.
  • – De Minimis, Basket und Cap: Durch Schwellenwerte und Haftungshöchstgrenzen werden Bagatellschäden ausgeschlossen und die Haftung planbar gestaltet.
  • – Verjährungsfristen: Unterschiedliche Fristen je nach Art der Garantie, insbesondere längere Laufzeiten bei grundlegenden Garantien wie der Eigentümerstellung.

Durch eine maßgeschneiderte Vertragsgestaltung lassen sich Risiken für beide Parteien minimieren und Transaktionen effizient umsetzen.

Dr. Martin Prothmann, Rechtsanwalt und Partner bei GSK Stockmann, zeigt in einem Beitrag für den Immobilienreport Rhein-Neckar (Seite 7) auf, wie individuelle Lösungen für Klarheit und Sicherheit sorgen.

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