Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren mit seinen Entscheidungen einige veraltete Praktiken im Bauwesen abgeschafft. Zwei neue Urteile werden Einfluss auf die Abrechnung von Bauverträgen haben. So kann der Auftraggeber vor der Abnahme keine Mängelrechte mehr durchsetzen. Allerdings kann das Bauunternehmen zur vertragsgerechten Leistung aufgefordert werden. Bei Verzug kann der Auftrag gekündigt werden. Dafür sollten aber schon bei Vertragsschluss entsprechende Fristen und Regelungen vereinbart werden. Unser Partner und Anwalt Frederic Jürgens gibt im ImmobilienReport Einblicke in die Änderungen.
13.04.2023