Am 01.01.2025 hat das Bayerische Staatsministerium die Regelungen des Heimbaurechts geändert. Während für Objekte, die im September 2011 in Bayern schon in Betrieb waren, der Bestandsschutz innerhalb der nächsten maximal zehn Jahre auszulaufen drohte, wurden in der relevanten Verordnung Umsetzungsfristen für die Barrierefreiheit und weitere bauliche Anforderungen gestrichen. Einige Objekte können die Befristung daher nun abschütteln und die Immobilie mit einem Pflegebetrieb erhalten. Dafür ist aber zeitnahes Handeln erforderlich.
Im GSK Update erfahren Sie weitere Einzelheiten. Gern beraten wir Sie zur Anpassung Ihrer Genehmigungslage.