(Zu) spät kommt sie – doch sie kommt (ARUG II)

Verspätete Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) in Sichtweite

Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist nun auf dem Weg und wird voraussichtlich zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Nachdem die Frist für die Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (RL (EU) 2017/828 vom 17. Mai 2017; „2. ARRL“) ins deutsche Recht bereits am 10. Juni 2019 endete, hat der Bundestag am 14. November 2019 den Gesetzesentwurf in zweiter und dritter Lesung endlich verabschiedet. In unserem GSK-Update vom 1. August 2019 berichteten wir bereits über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 20. März 2019 und den Referentenentwurf vom 11. Oktober 2018 und werfen nun einen Blick auf die Neuerungen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

• Abänderung der Definition des Intermediärs
• Mitspracherechte bezüglich der Vorstandsvergütung
• Herabsenkung der Schwelle von Geschäften mit nahestehenden Personen

Lesen Sie alle Einzelheiten in unserem GSK Update.

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