Für Wertpapierinstitute, wie Wertpapierfirmen im Sinne der MiFID nun im deutschen Recht genannt werden, gilt mit dem Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) seit dem 26.6.2021 ein eigenes Aufsichtsregime. Neben der unmittelbar geltenden Investment Firm Regulation (IFR) enthält außerdem die erst im Januar 2024 finalisierte Mantelverordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wesentliche Bestimmungen für Wertpapierinstitute.
Katharina Herdl, Rechtsanwältin bei GSK Stockmann, Jessica Hilsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin, und Philippe Lorenz geben in einem Artikel für den Betriebs-Berater einen Überblick über das geltende Aufsichtsregime für Wertpapierinstitute und ziehen ein erstes Resümee im Hinblick auf die Praxis.