Wettbewerbsverbote im Venture-Capital-Bereich sind üblich und grundsätzlich zulässig. Im Gegensatz zu Investoren oder Exit-Käufern möchten die Gründer selbst möglichst wenige Verbote auferlegt zu bekommen. Das große Spannungsfeld und divergierende Interessen erfordern demnach eine große Sorgfalt und Sensibilität bei der Formulierung von Wettbewerbsverboten. Wie eine sachgerechte Lösung aussehen könnte, erfahren Sie im aktuellen Gastartikel von Dr. Thomas Derlin im Magazin Venture Capital.
31.07.2023