Wettbewerbs- und Kartellrecht
Märkte kennen,
Spielräume schaffen.
Die Wettbewerbsvorschriften des nationalen und europäischen Gesetzgebers sollen einen freien Wettbewerb nach fairen und gleichen Bedingungen zwischen Unternehmen gewährleisten. Aus diesem Grund spielt das Wettbewerbs- und Kartellrecht eine wesentliche Rolle bei der Vertragsgestaltung mit Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern. Nicht selten kommen Unternehmen aber auch im Rahmen von geplanten Unternehmenstransaktionen oder Kartellverfahren mit dem Bundeskartellamt und der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission als zuständigen Behörden in Kontakt – in diesem Fall ist kompetenter juristischer Beistand wichtig.
Wir zeichnen uns durch langjährige Expertise im Wettbewerbs- und Kartellrecht aus. Egal ob wir geplante Unternehmenstransaktionen begleiten und diese bei den Behörden anmelden, Sie bei der Vertragsgestaltung von komplexen Vertriebssystemen unterstützen, bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren Ihre
Rechte und Interessen durchsetzen oder die Zusammenarbeit mit den Behörden gestalten: Präzise und zielorientiert erarbeiten wir rechtssichere, wirtschaftliche und praktikable Lösungen für jede wettbewerbsrechtliche Problemstellung.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – es drohen unter anderem umfangreiche Bußgelder und die Unwirksamkeit von Verträgen. Um dies zu vermeiden, werden wir durch unsere Kollegen aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Vergaberecht, M&A oder Handelsrecht frühzeitig eingebunden, um Ihr Projekt wie geplant und rechtssicher umzusetzen.
Kompetenzschwerpunkte
Wir beraten unsere deutschen und internationalen Mandanten bei allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts – sowohl bei komplexen Vertragsgestaltungen als auch gegenüber den Behörden und anlässlich von (außer)gerichtlichen Verfahren.
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