Wettbewerbs- und Kartellrecht

Märkte kennen,
Spielräume schaffen.

Die Wettbewerbsvorschriften des nationalen und europäischen Gesetzgebers sollen einen freien Wettbewerb nach fairen und gleichen Bedingungen zwischen Unternehmen gewährleisten. Aus diesem Grund spielt das Wettbewerbs- und Kartellrecht eine wesentliche Rolle bei der Vertragsgestaltung mit Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern. Nicht selten kommen Unternehmen aber auch im Rahmen von geplanten Unternehmenstransaktionen oder Kartellverfahren mit dem Bundeskartellamt und der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission als zuständigen Behörden in Kontakt – in diesem Fall ist kompetenter juristischer Beistand wichtig.

Neben dem Kartellrecht, das die Freiheit des Wettbewerbs schützt, ist das Lauterkeitsrecht – geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – ein weiterer zentraler Bestandteil des Wettbewerbsrechts. Das UWG dient dem Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und sichert das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten, funktionsfähigen Wettbewerb. Es verbietet insbesondere unlautere geschäftliche Handlungen, die den Wettbewerb verzerren oder Marktteilnehmer benachteiligen können.

Wir zeichnen uns durch langjährige Expertise im Wettbewerbs- und Kartellrecht aus. Egal ob wir geplante Unternehmenstransaktionen begleiten und diese bei den Behörden anmelden, Sie bei der Vertragsgestaltung von komplexen Vertriebssystemen unterstützen, bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren Ihre Rechte und Interessen durchsetzen oder die Zusammenarbeit mit den Behörden gestalten: Präzise und zielorientiert erarbeiten wir rechtssichere, wirtschaftliche und praktikable Lösungen für jede wettbewerbs- oder kartellrechtliche Problemstellung.

Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – es drohen unter anderem umfangreiche Bußgelder und die Unwirksamkeit von Verträgen. Um dies zu vermeiden, werden wir durch unsere Kollegen aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Vergaberecht, M&A oder Handelsrecht frühzeitig eingebunden, um Ihr Projekt wie geplant und rechtssicher umzusetzen.

Kompetenzschwerpunkte

Wir beraten unsere deutschen und internationalen Mandanten bei allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts – sowohl bei komplexen Vertragsgestaltungen als auch gegenüber den Behörden und anlässlich von (außer)gerichtlichen Verfahren.

Transaktionsbegleitend führen wir Verfahren vor dem Bundeskartellamt und vor der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission. Dabei beraten wir unsere Mandanten umfassend von der Prüfung der Anmeldepflicht über die Vorbereitung der Anmeldung bis zum Abschluss des Verfahrens einschließlich des bis zur Freigabeentscheidung geltenden Vollzugsverbots. Bei grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen oder bei Zusammenschlüssen mit Auswirkungen auf andere nationale Märkte beraten wir Sie erforderlichenfalls gemeinsam mit Kanzleien aus unserem globalen Netzwerk.

Bei Vorwürfen von verbotenen Preisabsprachen oder sonstigen Kartellverstößen sowie im Rahmen von Verfahren gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vertreten wir Ihr Unternehmen vor den Wettbewerbsbehörden. Zudem beraten wir Sie beim Stellen von Kronzeugenanträgen zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung von Bußgeldern.

Der Aufbau von komplexen Vertriebs- und Lizenzsystemen, aber auch Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern erfordern eine kritische Prüfung im Hinblick auf sich daraus ergebende Wettbewerbseinschränkungen. Wir beraten Sie zielorientiert und entwickeln praktikable Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Vorstellungen entsprechen.

Ihr Unternehmen ist unter den Geschädigten eines Kartells oder wird als Teil eines Kartells auf Schadensersatz in Anspruch genommen? Wir beraten Unternehmen bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung beziehungsweise der Abwehr von Kartellschadensersatzforderungen im Nachgang zu einer Kartellbußgeldentscheidung.

Kartellrechtsverstöße entstehen nicht selten durch die Unwissenheit der Akteure. Damit Ihr Unternehmen optimal vor möglichen Kartellverstößen geschützt ist, entwickeln und implementieren wir Compliance-Programme mit Kartellrechtsbezug, schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit kartellrechtlich problematischen Sachverhalten und erstellen Leitfäden für richtige Verhaltensweisen zur Prävention und Krisenbewältigung. Wir arbeiten dabei Hand in Hand mit unseren Kollegen aus dem Bereich Compliance.

Im Rahmen von Markt-/Sektoruntersuchungen sind Unternehmen zur Mitwirkung verpflichtet. Wir unterstützen und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Pflichten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine erfolgreiche Strategie, damit die zuständige Behörde eine Entscheidung treffen kann, die Ihre Stellung im Markt nicht verschlechtert.

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