Mit der Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) hat die EU einen sektorübergreifenden Rechtsrahmen für die Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz geschaffen. Die Potentiale für den Einsatz von KI sind scheinbar unbegrenzt: Von Forschung und Entwicklung über den Gesundheitsbereich, das autonome Fahren bis hin zur Optimierung von Produktionsprozessen – überall ist der Einsatz von KI möglich. Was die neue Verordnung für Unternehmen bedeutet, beleuchtet unser Anwalt Dr. Jörg Kahler in einem Gastbeitrag für den Industrieanzeiger.
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