Warum eForms bei der Bekanntmachung von Aufträgen nicht überzeugen

Seit dem 25. Oktober 2023 müssen eForms, neue elektronische Standardformulare, für EU-weite Vergabeverfahren bei öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen verwendet werden. Damit sollte die digitale Transformation des öffentlichen Auftragswesens weiter vorangetrieben werden. Die eForms konnten sich bisher allerdings nicht beweisen und bringen darüber hinaus neue Pflichtangaben mit. Unsere Anwältin und Partnerin Dr. Jenny Mehlitz erläutert in einem Gastbeitrag im Magazin Kommunal, an welchen Stellen Nachbesserungen nötig sind.

Erschienen in KOMMUNAL am 21. März 2024, Aufträge bekanntmachen – warum eForms nicht überzeugt | KOMMUNAL

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