Nach Berlin nun auch Hamburg: Die Stadt Hamburg übte nun erstmals ihr gemeindliches Vorkaufsrecht bei einem grundstücksbezogenen Share Deal aus, um sich zentrale Bauflächen im Harburger Binnenhafen zu sichern. Share Deals stellen allerdings – anders als grundstücksbezogene Asset Deals – grundsätzlich keinen Vorkaufsfall dar, können diesem nach der Rechtsprechung des BGH aber in Ausnahmefällen (kaufähnliche Umgehungsgeschäfte) gleichgestellt werden. Das bringt für Investoren erhebliche Unsicherheiten mit sich. Erfahren Sie in unserem Beitrag Näheres zum aktuellen Stand und wie sich diese Entwicklung auf den Verkaufsprozess auswirkt.
23.04.2024