Volksentscheid: Enteignung und Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen

Die Kommissionsmehrheit zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ hält in ihrem Abschlussbericht eine Vergesellschaftung für verfassungsrechtlich möglich.

Jedoch bestehen gleichzeitig Bedenken zur Verhältnismäßigkeit und zu einer angemessenen Entschädigung. Beides stellt eine hohe verfassungsrechtliche Hürde dar. Prof. em. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Dr. Patrick Hoffmann und Dr. Jan Hennig erläutern in einem Gastartikel im Tagesspiegel die genauen Hintergründe und noch ungeklärte Streitpunkte.

Hier finden Sie den Gastartikel (nur für T+ Abonnenten).

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