Team bei der Vertretung der Festhalle Schottenhamel

GSK Stockmann hat die Festhalle Schottenhamel GmbH & Co OHG im Eilverfahren auf Verlängerung des Zuschlagsverbots erfolgreich vertreten

Die Eröffnung des Oktoberfests 2026 in der Festhalle Schottenhamel ist in der gewohnten Form gesichert. GSK Stockmann hat die Festhalle Schottenhamel GmbH & Co OHG im Eilverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht auf Verlängerung des Zuschlagsverbots erfolgreich vertreten.

Mit einem Team um den Münchener Partner Dr. Wolfgang Würfel hatte GSK Stockmann die Festhalle Schottenhamel GmbH & Co OHG bereits erfolgreich im Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Südbayern vertreten. Die Vergabekammer hatte den Nachprüfungsantrags eines Kontrahenten gegen die Zuteilung der Standplätze für die Schottenhamel- und Paulaner-Festzelte auf dem Münchner Oktoberfest 2026 als unzulässig abgewiesen. Im Zuge der dagegen eingelegten sofortigen Beschwerde hat der Kontrahent Eilantrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung seiner Beschwerde erhoben. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Antrag am 18. Juni 2026 rechtskräftig abgewiesen. Das Verfahren in der Hauptsache geht weiter.

Die Familie Schottenhamel betreibt ihr gleichnamiges Festzelt auf dem Oktoberfest seit fast 160 Jahren. Im Jahr 1950 zapfte der damalige Oberbürgermeister Thomas Wimmer im Schottenhamel-Festzelt erstmals offiziell das erste Fass an und eröffnete das Fest mit dem legendären Ausruf „O’zapft is!“, eine Tradition, die bis heute fortbesteht. In der Vergangenheit gab es bereits verschiedene Versuche, einen Standplatz auf der Wiesn gerichtlich zu erstreiten – bislang ohne Erfolg. Die jetzige Anrufung der Vergabekammer samt sofortiger Beschwerde zum Vergabesenat beim Bayerischen Obersten Landesgericht ist allerdings ein Novum.

In dem Nachprüfungsverfahren hat ein Wirt die Platzvergabe für die Festzelte vor der Vergabekammer Südbayern angegriffen. Antragsgegnerin ist die Landeshauptstadt München, beigeladen waren Schottenhamel und Paulaner. Der Antragsteller machte geltend, das städtische Vergabeverfahren für die Festzelte sei eine Dienstleistungskonzession und hätte daher als solche EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Die Vergabekammer hatte den Antrag als unzulässig ablehnt. Dagegen hat der unterlegene Wirt sofortige Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt. Mit Beschwerdeeinlegung bestand noch bis zum 19. Juni 2026 ein Zuschlagsverbot. Den Eilantrag des Wirtes, dieses zu verlängern, wurde am 18. Juni 2026 rechtskräftig abgelehnt. Auch wenn damit in der Hauptsache noch nicht entschieden wurde, ist die Durchführung des Oktoberfestes 2026 in der bekannten Form mit der heutigen Entscheidung gesichert.

Dem Verfahren kommt über den konkreten Fall hinaus grundlegende Bedeutung für die künftige Vergabepraxis des Oktoberfests und aller anderen großen Volksfeste zu.

Berater bei GSK Stockmann für die Festhalle Schottenhamel GmbH & Co OHG:

Dr. Wolfgang Würfel (Federführung/Partner, Vergaberecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht), Fabian Schiefner (Senior Associate, Vergaberecht); Dr. Antonius Jonetzki (Partner; Litigation); Patrick Zimmermann (WissMit, Vergaberecht)

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