Verbesserte Bedingungen für Mitarbeiterbeteiligung

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz revolutioniert die Mitarbeiterbeteiligung:

  1. Erweiterter Steueraufschub: Mitarbeiterkapitalbeteiligungen werden durch steuerliche Änderungen attraktiver und praxistauglicher.
  2. Neue Schwellenwerte für KMU: Verdoppelung von Umsatz- und Bilanzsummenlimits, Vervierfachung der Mitarbeiterzahl.
  3. Breite Anwendbarkeit: Bis zu 20 Jahre alte Unternehmen und deren Angestellte profitieren, insbesondere Tech Start-Ups.
  4. Verhinderung von „Dry-Income“: Verlängerung des Steueraufschubs auf 15 Jahre, Freibetrag steigt auf 2.000 Euro.
  5. Vinkulierte Anteile inklusive: Neuregelung gilt auch für Anteile mit Zustimmungspflicht bei Übertragung.
Jetzt herunterladen
Drucken
Pressekontakt:

Ansprechpartner