Das Zukunftsfinanzierungsgesetz revolutioniert die Mitarbeiterbeteiligung:
- Erweiterter Steueraufschub: Mitarbeiterkapitalbeteiligungen werden durch steuerliche Änderungen attraktiver und praxistauglicher.
- Neue Schwellenwerte für KMU: Verdoppelung von Umsatz- und Bilanzsummenlimits, Vervierfachung der Mitarbeiterzahl.
- Breite Anwendbarkeit: Bis zu 20 Jahre alte Unternehmen und deren Angestellte profitieren, insbesondere Tech Start-Ups.
- Verhinderung von „Dry-Income“: Verlängerung des Steueraufschubs auf 15 Jahre, Freibetrag steigt auf 2.000 Euro.
- Vinkulierte Anteile inklusive: Neuregelung gilt auch für Anteile mit Zustimmungspflicht bei Übertragung.