Überblick und Praxishinweise zum Hinweisgeberschutzgesetz

Ab dem 17. Dezember 2023 verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz nunmehr auch Unternehmen ab einer Anzahl von 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Meldestelle und zur Einhaltung der Bestimmungen zum Hinweisgeberschutz. In unserem aktuellen Update geben unsere Experten einen instruktiven Einblick in das Pflichtenheft nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und reichern diesen mit konkreten Praxishinweisen an. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wenn Sie für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf entdecken!

herunterladen
Drucken
Pressekontakt:

Ansprechpartner