Vorschlag des Bundesjustizministeriums vom 19. September 2020 – Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
Am 19. September 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den lang erwarteten Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht. Die Regelungen sollen bereits Januar 2021 in Kraft treten. Mit dem Entwurf wird die sogenannten EU-Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinie 2019/1023 vom 20. Juni 2019) umgesetzt.
In Zukunft können auch außergerichtlich Sanierungspläne gegen den Willen einzelner Gläubiger beschlossen und umgesetzt werden. Weiterhin werden die Geschäftsleiterhaftung weiter verschärft, Änderungen im Eigenverwaltungsverfahren vorgenommen sowie der Überschuldungsbegriff reformiert.
Eine kurze Analyse finden Sie in unserem aktuellen GSK Update.