Temporäre Wohnformen haben viele Namen – doch was steckt genau dahinter?
Entscheidend für die rechtliche Einordnung ist die konkrete Ausgestaltung. Es kommt auf eine Betrachtung und Bewertung des jeweiligen Betriebskonzeptes an. Die relevanten Gesetze kennen jedoch vor allem zwei Einordnungen: Wohnung oder Hotel. Daher bewegen sich temporäre Wohnformen je nach Konzept zivil-, bau-, zweckentfremdungs-, steuer-und aufsichtsrechtlich in einem Graubereich, der eher wohnwirtschaftlich oder hotellerieartig ausgestaltet sein kann. Das Konzept basiert auf Annahmen, die rechtlich „halten“ müssen.
Unsere Anwältinnen und Anwälte erläutern in einem Beitrag (ab Seite 19) für CBRE Viewpoint die wesentlichen Stellschrauben.