Die von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen verbieten nunmehr auch die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen mit Russlandbezug und die weitere Erfüllung von Verträgen mit solchen Unternehmen. Die sich daraus ergebenden weitreichenden Konsequenzen haben wir in unserem GSK Update zusammenfassend aufbereitet.
Nach der im Rahmen der Sanktionen gegen Russland verabschiedeten EU-Verordnung gelten für öffentliche Auftraggeber folgende Verbote:
• Verbot der Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen mit Russlandbezug
• Verbot der weiteren Erfüllung bereits abgeschlossener Verträge mit solchen Unternehmen
Erfahren Sie in unserem GSK Update, welche praktischen Auswirkungen diese Verbote für noch laufende Vergabeverfahren sowie für bereits abgeschlossene Verträge haben. Außerdem informieren wir Sie darüber, welche Verpflichtungen sich aus den Verboten für öffentliche Auftraggeber und Bieter ergeben können.