Die umfangreichen Hilfspakete und Erleichterungen zur Bewältigung der Corona-Krise dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die klassischen Sanierungsmaßnahmen unerwünschte Steuerfolgen haben können. Das Ziel einer Liquiditätsstärkung kann dadurch erheblich konterkariert werden.
Über die aktuelle Rechtslage schreibt Dr. Raoul Kreide, Partner bei GSK Stockmann, in: DER BETRIEB Spezial vom 03.08.2020.