Kapitalmarkt

Die Kapitalmärkte können
durch ihre Faszination fesseln,
sind jedoch in ihren rechtlichen
Details anspruchsvoll.

Dr. Dominik Stolz, Rechtsanwalt

Auf der einen Seite: weite technologische Möglichkeiten. Auf der anderen: eng gefasste Regularien. Gut, einen Partner zu haben, der den Weg dazwischen weist.

Die Märkte verstehen.
Und die, die sie bewegen.

Infolge der Finanzkrise befinden sich die Kapitalmärkte und deren Regulierung seit geraumer Zeit in einer Umbruchphase. Einerseits ebbt der schon sprichwörtliche „Regulierungstsunami“ nicht ab und Komplexität sowie Umfang der regulatorischen Vorgaben steigen immer weiter. Andererseits bieten sich für Emittenten neue, in Deutschland bisher unbekannte Möglichkeiten zur Finanzierung, die sich zum einen als Resultat der EU-Initiative zur Kapitalmarktunion und zum anderen infolge der rasch voranschreitenden Digitalisierung ergeben.

Durch die Kapitalmarktunion soll das europäische Finanzsystem bewusst stärker kapitalmarktorientiert ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck werden unter anderem mittelständischen Unternehmen neue Emissionswege eröffnet, die mit geringeren Transaktionskosten verbunden sind als früher.

Im Rahmen der Digitalisierung der Finanzmärkte spielt die Finanzierung über digitale Plattformen eine immer größere Rolle. Gleichzeitig erweitern neue technologische Entwicklungen wie die Distributed Ledger-Technologie (DLT) und die Blockchain das Spektrum der Möglichkeiten.

Diese Veränderungen des regulatorischen und technologischen Umfelds erfordern Anpassungen aufseiten der Emittenten, der emissionsbegleitenden Institute und ihrer Berater. Aber auch unabhängig von den neuen Entwicklungen stehen Kapitalmarktakteure vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Unternehmensfinanzierung, Aktienrecht, Wertpapierrecht, Anlegerschutz, Kapitalmarktregulierung, Corporate Governance und Compliance – am Kapitalmarkt greift dies alles ineinander.

Wir unterstützen Sie dabei, diese Herausforderungen zu meistern, eine Finanzierungsstruktur zu finden, die für Ihr jeweiliges Geschäft und Ihren Finanzierungsbedarf optimal ist und Ihre unternehmerische Initiative voranzubringen oder Ihre Investments am Kapitalmarkt zu schützen. Unsere steuerliche Expertise rundet dabei unser Beratungsangebot ab. Egal, ob Sie Emittent, Investor oder begleitendes Institut sind: Unser Team versteht nicht nur den Markt, seine Instrumente und seine Regelwerke, unser Team versteht auch Sie und Ihre Bedürfnisse. Denn unser Anspruch ist: Ihre Ziele sind unser Maßstab – eben your perspective.

Egal, wie die Märkte sich entwickeln. Expertenwissen steht immer hoch im Kurs.

Märkte im Fokus

Wer die ganze Breite der Wachstumschancen nutzen will, braucht spitzen Unterstützung. Unsere gebündelte Sektorenkompetenz sorgt in allen Marktbereichen dafür.

Der Boom der deutschen Märkte für Eigenkapital (Equity Capital Markets, ECM) war in den letzten Jahren stark durch institutionelle Investoren getrieben. Die Eigenkapitalmärkte sind neben dem Bankdarlehen ein lange etabliertes Instrument zur Finanzierung der deutschen Unternehmen.

Während in Deutschland und Europa Fremdkapital nach wie vor überwiegend von Banken bereitgestellt wird, ist der Anteil der Kapitalmarkttransaktionen jedoch in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Häufig ist eine bankenunabhängige Fremdkapital-Finanzierung für die Unternehmen attraktiver, nicht zuletzt aufgrund der damit verbundenen Flexibilität bei der Gestaltung der Konditionen.

Rechtsanwälte Dr. Alexander J. Thomas und Andreas Heinzmann

Wir sind für Sie da

Ihre Sicht verstehen. Und die beste Lösung finden.
Dafür stehen wir (v. l.):

Beratungsschwerpunkte

Für jede Herausforderung die richtigen Experten, für jeden Mandanten das passende Team: Das ist der Anspruch, mit dem wir genau das im Blick behalten, was Sie weiterbringt.

Wir begleiten Sie bei Börsengängen und Kapitalerhöhungen, Bezugsrechtsemissionen, Veräußerungen von Wertpapierpaketen und Privatplatzierungen. Unsere Rechtsberatung umfasst den gesamten Transaktionszyklus von der Vertragsgestaltung zwischen Emittenten und Banken über die Legal Due Diligence, Fragen des (Pre-IPO-)Vertriebs der Aktien, die Erstellung des Wertpapierprospekts und anderer Platzierungsdokumente, die Begleitung des Billigungsverfahrens durch die zuständige Aufsichtsbehörde (in Deutschland die BaFin, in Luxemburg die CSSF) bis zur notwendigen Abstimmung mit den Börsen.

Neben einer Zulassung von Aktien zum Handel am geregelten Markt erstreckt sich unser Beratungsspektrum auch auf den Freiverkehr und dort insbesondere auf das Segment Scale der Deutschen Börse für kleine und mittelgroße Unternehmen sowie auf das Segment m:access der Börse München. Ferner beraten wir unsere Mandanten auch beim Delisting (Beendigung der Börsennotierung ihrer Aktien) oder einem Wechsel der Börsennotierung zwischen einem regulierten Markt und einem nicht regulierten Börsensegment (Down- oder Uplisting).

Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Börsengänge (IPOs)
  • Kapitalerhöhungen
  • Bezugsrechtsemissionen
  • Veräußerungen von Wertpapierpaketen
  • Privatplatzierungen
  • Delistings
  • Segmentwechsel

Neben Aktientransaktionen beraten wir deutsche und ausländische Emittenten bei der Emission und Platzierung von Anleihen und Mezzanine-Instrumenten jeder Art. Dazu zählen klassische Unternehmensanleihen sowie hybride Instrumente wie etwa Wandelschuldverschreibungen, Aktienanleihen, Hybridanleihen und Genussscheine. Auch hier erstreckt sich unsere rechtliche Beratung auf sämtliche Transaktionsschritte von der Mandatierung der Banken über die Legal Due Diligence, die Erstellung und Verhandlung der Anleihebedingungen bis hin zur Erstellung des erforderlichen Wertpapierprospekts.

Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Unternehmensanleihen
  • Wandelschuldverschreibungen
  • Aktienanleihen
  • Hybridanleihen
  • Genussscheine

Wir beraten in- und ausländische Unternehmen zu allen Folgepflichten, die aus der Zulassung ihrer Finanzinstrumente zum Handel resultieren. Emittenten von Wertpapieren, die öffentlich angeboten beziehungsweise gehandelt werden, müssen über klar definierte unternehmensinterne Prozesse verfügen, um ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Corporate Governance Kodex
  • Kapitalmarkt-Compliance
  • Ad-hoc-Publizitätspflichten
  • Insiderrechtliche Fragen
  • Stimmrechtsmitteilungen
  • Directors´ Dealings

Wir betreuen Sie bei öffentlichen Übernahmen von börsennotierten Unternehmen. Aufseiten des Bieters beginnt unsere Beratung insbesondere bei den strategischen Vorüberlegungen und Planungen, auch mit Blick auf kartellrechtliche Aspekte, und umfasst außerdem die Entwicklung der passenden Transaktionsstruktur, Erstellung der Angebotsunterlage, Verhandlungen mit etwaigen Hauptaktionären der Zielgesellschaft sowie Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden bis hin zu Post-Closing-Maßnahmen, wie ein etwaiger Squeeze-out.

Sind wir aufseiten der Zielgesellschaft oder der Bestandsinvestoren tätig, beraten wir bei sämtlichen vertraglichen, aufsichts- und gesellschaftsrechtlichen, kapitalmarktrechtlichen und auch steuerlichen Fragen. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise insbesondere in folgenden Bereichen:

  • WpÜG
  • Squeeze-out
  • PIPE-Transaktionen
  • Abwehrmaßnahmen
  • Übernahmeangebote
  • Abstimmungen mit der BaFin
  • Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

Die kapitalmarktrechtliche Prozessführung stellt einen wichtigen Bestandteil unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Neben behördlichen Untersuchungsverfahren (zum Beispiel im Zusammenhang mit insiderrechtlich relevanten Vorgängen) sind wir insbesondere auch bei kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzklagen etwa von Aktionären wegen Verstößen gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten oder im Rahmen von konzernrechtlichen Verfahren sowie Organhaftungsklagen tätig. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der sogenannten Sammelklagen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).

Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Beratung bei behördlichen Untersuchungen
  • KapMuG-Verfahren
  • Schadensersatzansprüche von Anlegern
  • Konzernrecht
  • Organhaftung

Unser Kapitalmarktteam verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Spezialkenntnisse im Bereich der innovativen Finanztechnologien (FinTechs). Nicht nur im Bereich der digitalen Finanzierungsplattformen und der für diese maßgeschneiderten Emissionsmodelle und -strukturen, sondern auch im Bereich der Distributed Ledger-Technologie (DLT) und der Blockchain haben wir in diesem sehr dynamischen Segment bereits eine Vielzahl von Pionierprojekten begleitet. Hierzu zählen nicht nur die erste Wertpapieremission in Deutschland und Luxemburg, die ausschließlich auf der Blockchain abgewickelt wurde, sondern auch das erste Whitelabeling-Modell für digitale Direktfinanzierung, eine Vielzahl innovativer Strukturen im Bereich von Eigenkapitalemissionen zur Unternehmensfinanzierung und die erste europaweit skalierbare digitale Finanzierungsplattform.

Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Innovative Modelle und Strukturen für Emissionen über digitale Finanzierungsplattformen
  • Krypto-Wertpapiere
  • Distributed Ledger-Technologie (DLT) und Blockchain
  • Regulatorische Fragen rund um FinTechs