Risiko Steuer-Meldepflicht bei Auslandsbezug

Die Mitteilungspflichten nach DAC-6 umfassen einen sehr weiten Anwendungsbereich. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen. Knappe Fristen erfordern zeitiges Handeln.

Bereits jetzt sind in Deutschland, im Gegensatz zu anderen EU-Staaten, die Meldepflichten nach der 6th EU Directive on Administrative Cooperation (DAC-6) scharf gestellt. Hierbei handelt es sich um Mitteilungspflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Anders als gemeinhin angenommen, sind nicht nur die allseits bekannten Big Player internationaler Steuergestaltungen angesprochen. Dies ist ein fataler Irrtum, denn im Prinzip kann jeder betroffen sein, der mit internationalen Bezügen tätig ist, wenn es dadurch zu steuerlichen Auswirkungen kommt. Dieser Irrtum kann im Ernstfall sehr teuer werden, denn unterlassene oder verspätete Mitteilungen können empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.

Um zu erfahren, ob Sie möglicherweise gefährdet sind und wie Sie sich schützen können, haben wir ein GSK Update für Sie zusammengestellt.

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