Rechtssicherheit für grüne Verbriefungen

Um die Finanzierung nachhaltiger Projekte zu fördern, wurde mit der Verordnung für europäische grüne Anleihen, dem EU Green Bond Standard, der erste und freiwillige Rechtsrahmen für grüne Unternehmensanleihen sowie für bestimmte Ausgestaltungsformen grüner Verbriefungen geschaffen. Er kann bereits ab dem 21. Dezember 2024 angewendet werden. In der Börsen-Zeitung erläutern unsere Anwälte Dr. Timo Bernau und Dr. Martin Freytag vorab die genauen Voraussetzungen für die Qualifikation als grüne Verbriefung sowie mögliche Herausforderungen für die Praxis.

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