GSK Stockmann erkämpft für den Raumfahrt- und Technologiekonzern OHB die Neubewertung der milliardenschweren EU-Satellitenvergabe „Galileo“ vor dem EuGH

GSK Stockmann hat die OHB System AG aus Bremen im Rechtsmittelprozess vor dem EuGH über die Vergabe neuer EU-Satelliten erfolgreich vertreten. Der Gerichtshof hat die Sache zur erneuten Entscheidung an das EuG zurückverwiesen.

Mit einem Team um den Münchener Partner Dr. Wolfgang Würfel hat die europäische Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann die OHB System AG erfolgreich im Rechtsmittelverfahren vor dem EuGH in der Rechtsache C-415/23 P OHB System/Kommission vertreten. Das EuG hatte die Nichtigkeitsklage von OHB noch abgewiesen.

Die OHB System AG ist eines der führenden Raumfahrtunternehmen Europas. Der Systemanbieter gehört zum börsennotierten Hochtechnologiekonzern OHB SE, in dem mehr als 3.000 hochqualifizierte Mitarbeiter an zentralen europäischen Raumfahrtprogrammen arbeiten.

Prozessgegenstand ist die Ausschreibung des EU-Satellitenprojekts Galileo der zweiten Generation. OHB hatte bereits den Großteil der Satelliten der ersten Galileo-Generation gebaut. Bei dem neuen Auftrag ging es um sogenannte Übergangssatelliten, die den Übergang zur zweiten Generation einleiten sollten. OHB hatte sich um den Auftrag beworben, aber nicht den Zuschlag erhalten. Gegen die Entscheidung der Kommission wandte sich das Bremer Unternehmen an das EU-Gericht. Sie argumentierte, dass der Mitbewerber Airbus einen früheren leitenden Mitarbeiter von OHB eingestellt habe. Die sensiblen Informationen, die dieser von OHB mitgenommen habe, hätten Airbus im Vergabeverfahren einen unzulässigen Vorteil verschaffen können.

Das EuG hatte die Kommission noch bestätigt, dass diese nicht verpflichtet gewesen sei, eingehendere Untersuchungen zu den Vorwürfen anzustellen.

Der EuGH hat dem nun klar widersprochen. Die Kommission muss in jedem Abschnitt des Verfahrens für die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung sorgen. Sie muss aktiv prüfen, ob Interessenkonflikte bestehen, und ob sie geeignete Maßnahmen zu ergreifen hat, um Interessenkonflikte zu verhindern, aufzudecken und zu beheben. Untersuchungen müssen nicht nur bei Vorliegen unmittelbarer Beweise für einen Verstoß gegen das Vergaberecht eingeleitet werden, stellt der EuGH nun klar. Vielmehr sei eine Überprüfung schon auf der Grundlage objektiver und übereinstimmender Indizien nötig.

Berater von GSK Stockmann für die OHB System AG:

Dr. Wolfgang Würfel (Federführung, Prozessvertretung), Leonie Becker, Fabian Schiefner, Sören Wolkenhauer (alle Vergaberecht), Eric Mayer (Compliance)

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