Insbesondere bei der Nutzung von Lux S.à.r.l.s in grenzüberschreitenden Transaktionen drohen steuerliche Fallstricke – etwa durch die unbeabsichtigte Begründung einer Betriebsstätte in Deutschland oder eine Verlagerung des Ortes der Geschäftsleitung. Gemeinsam analysieren unsere Experten, wann eine beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ausgelöst werden kann, welche Kriterien dabei maßgeblich sind und welche Gestaltungen sich in der Praxis bewährt haben.
Dabei geht es nicht nur um steuerliche Theorie, sondern um ganz konkrete Fragen: Was ist zu beachten, wenn deutsche Geschäftsführer oder Dienstleister für luxemburgische Strukturen tätig werden? Welche Auswirkungen haben die jüngsten Prüfungen durch die Finanzverwaltung? Und wie kann man steuerliche Risiken durch Dokumentation, klare Rollenverteilung und Substanznachweise minimieren?