Novelle des Lobbyregistergesetzes tritt in Kraft

Das Lobbyregistergesetz geht mit Inkrafttreten seiner Novellierung ab dem 01.03.2024 in die zweite Runde. Die überarbeitete Fassung des Gesetzes dürfte für einige Unternehmen und Organisationen eine neue Registrierungspflicht mit sich bringen; bereits eingetragene Interessenvertreter sollten prüfen, inwiefern die vorgenommenen Eintragungen auch dem sodann aktuellen Gesetzesstand genügen. Verstöße gegen das Lobbyregistergesetz werden mit hohen Geldbußen geahndet.

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