Drei Anwälte von GSK Stockmann

Green Claims auf Eis – Greenwashing im Fokus ab 2026

Die EU verschärft die Regeln für Umweltwerbung: Während die Green Claims Directive aktuell pausiert, steht die Empowering Consumers Directive (EmpCo) ab September 2026 im Mittelpunkt – mit klaren Folgen für Unternehmen und Investoren.

Was kommt auf Unternehmen zu?

  • Strengere Transparenz: Umweltaussagen müssen klar, spezifisch und belegbar sein. Vage oder pauschale Angaben sind künftig unzulässig.
  • Schwarze Liste: EmpCo erweitert die „schwarze Liste“ um per se verbotene Geschäftspraktiken. Aussagen wie „klimaneutral“ sind verboten, wenn sie nur auf Kompensationsmaßnahmen basieren.
  • Private Enforcement: NGOs und Verbraucherschutzverbände lassen Werbeaussagen verstärkt gerichtlich überprüfen. Die Zahl der Klimaklagen wird steigen.
  • Finanzsektor: EmpCo ergänzt SFDR und EU-Taxonomie. SFDR 2.0 bringt eine neue Produktkategorisierung – Transparenz und glaubwürdige Transformationsstrategien werden wichtiger denn je.

Der Markt bewegt sich weg vom „Green Storytelling“ hin zu belastbarem „Green Proof“. Unternehmen sollten ihre Klima- und Nachhaltigkeitsversprechen frühzeitig überprüfen und rechtssicher gestalten, um Bußgelder, zivilrechtliche Haftung und Reputationsschäden zu vermeiden.

Wie Sie Ihre internen Strukturen stärken und externe Aussagen rechtlich absichern können, erläutern Karen Papenfuß, Catherina Herzer und Dr. Justus Jansen von der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann in der aktuellen JUVE, Konfliktlösung Spezial.

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