Insbesondere bei Spezial-Investmentfonds ist der Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder mit erheblichen Risiken verknüpft. Durch eine neue Vorschrift im Investmentsteuergesetz erhalten diese einen größeren steuerlichen Spielraum beim Betrieb solcher Anlagen. Unsere Anwälte Dr. Dirk Koch und Sebastian Gerhards zeigen in der Börsen-Zeitung die Details dieser Neuerung und Ihre Auswirkungen auf den Fondssektor auf.
29.03.2023