Handlungsbedarf für Kreditinstitute? EuGH fordert detaillierte Angaben zur Berechnung der Widerrufsfrist statt „Kaskadenverweisung“ in den Vertragsunterlagen – und der BGH kontert umgehend.
Zuletzt hatte der EuGH in einer Aufsehen erregenden Entscheidung vom 26.03.2020 erklärt, dass die deutsche Muster-Widerrufsbelehrung für Verbraucherkreditverträge nicht den europarechtlich geforderten Standards genügt. Der BGH widersprach dieser Entscheidung in einer direkten Antwort bereits am 31.03.2020. Das aktuelle GSK Update analysiert die Auswirkungen der beiden Entscheidungen und geht der Frage nach, ob und wo für Darlehensgeber vor diesem Hintergrund Handlungsbedarf in Bezug auf bestehende oder zukünftige Verbraucherkreditverträge besteht.