STEUERPFLICHTIGE ERHALTEN EINEN HANDLUNGSRAHMEN
Seit dem Jahr 2020 besteht insbesondere auf der Ebene international tätiger Konzerne Unsicherheit bezüglich der Besteuerung der Lizensierung von (auch) in Deutschland eingetragenen Rechten wie Markenrechten, Patenten oder -allgemeiner- Intellectual Property. Selbst bei ansonsten reinen Auslandssachverhalten (sowohl ausländischer Lizenzgeber als auch ausländischer Lizenznehmer) sollen deutsche Abzugssteuern einzubehalten sein. Das BMF-Schreiben vom 11. Februar 2021 klärt zwar nicht alle Fragen, ermöglicht aber zumindest eine gewisse verfahrensrechtliche Erleichterung, wenn bis zum 31. Dezember 2021 entsprechend den Vorgaben des BMF-Schreibens gehandelt wird.