Neue Regeln für die Vergütung von Vorstandsmitgliedern

Nachhaltigkeitsfaktoren, „Say on Pay“ und Vergütungsbericht – Was börsennotierte Gesellschaften künftig bei der Vorstandsvergütung beachten müssen

„Welcome to the club“ können Bankenvorstände nun zu ihren Kollegen aus börsennotierten Aktiengesellschaften 2021 sagen. Denn das ARUG II und vor allem der neue § 87a AktG bereichern nunmehr die Vorstandsvergütung um Deferrals, Backtesting, Malussysteme und weitere Facetten, die bisher nur aus der Institutsvergütungsverordnung bekannt waren. Der Aufsichtsrat hat dabei die Aufgabe, die Vorstandsvergütung den Aktionären in der Hauptversammlung zu erklären und zu diesem Zweck die Vergütungsstrategie zu verschriftlichen. Mit diesen gesetzlichen Neuerungen wird es nicht lange dauern, bis neben der Vorstandsvergütung auch die Vergütungssysteme der Führungskräfte von personalpolitischen Erwägungen und/oder regulatorischen Anforderungen betroffen sind.

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