Die Verlässlichkeit langfristiger Laufzeiten, wie sie im gewerblichen Mietrecht üblich sind, wird seit längerem in Frage gestellt. Der Bundesrat hat nun einen weitreichenden Gesetzentwurf zum Schriftformerfordernis im Mietrecht verabschiedet. Über die geplanten Änderungen und deren Folgen schreibt Dr. Christoph Strelczyk, Partner bei GSK Stockmann, in: immobilienmanager, Ausgabe 3/2020
10.03.2020