Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentvermögen hat die EU bereits im April 2019 Änderungen u.a. der AIFM-Richtlinien beschlossen, die jetzt auch seit Anfang August 2021 auf nationaler Ebene gelten. Für die bisherige Marktpraxis bedeutet das neue Pre-Marketing eine Einführung eines weiteren Verwaltungsverfahrens.
Unser Rechtsanwalt und Partner Robert Kramer gibt in der Börsen-Zeitung vom 11.09.2021 einen fundierten Überblick über die Neuerungen für den Fondsvertrieb und Auswirkungen für die bisherige Marktpraxis.