Durch die Verordnung (EU) 2019/1156 („Marketing-VO“) und das neue Fondstandortgesetz gelten einige neue Marketinganforderungen, die bisher nur externe Vertriebe betrafen, auch direkt für Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Der Fokus dieses GSK Updates liegt dabei auf der gestaffelten Anpassungsnotwendigkeit der Marketingunterlagen für Fonds.