Die öffentliche Hand, öffentliche Unternehmen und Empfänger von Fördergeldern beziehen in Vergabeverfahren zunehmend Nachhaltigkeitskriterien, die beispielsweise Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzgesetzes (KSG) oder den CO2-Preis betreffen, mit ein. Dementsprechend sind die Unternehmen als potentielle Bieter in Vergabeverfahren angehalten, diese Kriterien zu kennen, sie zu berücksichtigen und innovative Ideen in die Vergabeverfahren einzubringen.
Ihre Herausforderungen
Unsere Lösungen für Sie
Auftraggeber:
- Berücksichtigung von ESG-Kriterien/§13 Klimaschutzgesetz (KSG) im Vergabeverfahren: Prüfung und Umsetzung bei Leistungsbeschreibung, Eignung, Zuschlagskriterien
- Beratung bei der Beschaffung innovativer Leistungen und bei der gemeinsamen Erarbeitung von Lösungen unter Einbeziehung von Unternehmens-Knowhow
- Unterstützung bei der Durchführung agiler Vergabeverfahren inkl. Innovationspartnerschaft und Wettbewerblicher Dialog
- Entwicklung von Quartierslösungen für die energetische Sanierung öffentlicher Immobilienbestände
Unternehmen/Bieter:
- Begleitung bei der Angebotserstellung und bei Verhandlungen
- Beratung bei der Vorstellung innovativer Lösungen bei öffentlichen Auftraggebern im Vorfeld von Vergabeverfahren
- Unterstützung bei der Einbringung innovativer Lösungen in Angeboten