Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Photovoltaik- bzw. Solaranlagen oder E-Ladestationen werden grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Mit ertrags- und umsatzsteuerlich optimierten Strukturen und der Einbeziehung von Entlastungen und Begünstigungen, kann der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert werden. Das heißt, viele Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft, der Energie- und Stromversorgung, aber auch steuerbegünstigte Körperschaften oder Kapitalverwaltungsgesellschaften sind mit neuen steuerlichen Fragestellungen konfrontiert.
Ihre Herausforderungen
Unsere Lösungen für Sie
- Entwicklung von steueroptimierten Fondsstrukturen zur Vermeidung der Gewerbesteuerbelastung und Erhalt der Spezial-Investmentfondseigenschaft
- Steueroptimierte Gestaltung der Vermietungstätigkeit und der Energieproduktion (z.B. durch Ermöglichung der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung)
- Laufendes Monitoring von aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Hinblick auf steuerliche Chancen bei neuen gesetzlichen Erleichterungen für die Nutzung von erneuerbaren Energien
- Analyse der Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Entlastungen und Begünstigungen im Strom- und Energiesteuerrecht
- Unterstützung bei der Geltendmachung der Steuerbegünstigungen gegenüber Zollbehörden
- Analyse der Tax Compliance und Governance-Anforderungen (auch im Hinblick auf das Strom- und Energiesteuerrecht) sowie Entwicklung eines entsprechenden Prozesses
- Begleitung der steuerbegünstigten Körperschaften bei der steuerlichen Gestaltung ihrer gemeinnützigen und sozialen Projekte