Die öffentliche Hand adaptiert die globalen Vereinbarungen wie das Pariser Klimaabkommen und die UN Agenda 2030 auf nationaler wie regionaler Ebene. Dabei kann es zu Zielkonflikten der Bereiche Daseinsvorsorge, Arbeitsplatzsicherheit oder Klimaschutz kommen. Diese Zielkonflikte sollen in neuen Gesetzgebungsverfahren unter ökologischen und sozialen Aspekten in Einklang gebracht werden. Die damit verbundene Transformation zu einem nachhaltigeren Wirtschaften müssen Unternehmen mit Immobilienbestand oder Industrieunternehmen frühzeitig in ihren Projekten berücksichtigen.

Ihre Herausforderungen

Unsere Lösungsansätze

  • Begleitung der öffentlichen Hand wie Bund und Länder bei der Mitgestaltung der neuen Gesetzgebung
  • Beratung bei der Anpassung von Geschäftsmodellen in Bezug auf verschiedene ESG-Kriterien im Sinne der Ziele des Pariser Klimaabkommens und der Sustainable Development Goals (SDGs) der UN Agenda 2030
  • Begleitung einer ökologischen Transformation in Unternehmen durch Einbeziehung sich verändernder kurz- und mittelfristiger regulatorischer Anforderungen