Gerade Finanzmarktteilnehmer wie Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensverwalter sind seit 2021 neuen ESG-bezogenen Transparenzpflichten ausgesetzt. Sie sollen grundsätzlich dazu beitragen, Kapitalströme hin zu nachhaltigeren Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. So haben die Anforderungen der Offenlegungsverordnung (SFDR) und der dazugehörigen Technischen Regulierungsstandards (RTS) Einfluss auf die Gestaltung von Finanzprodukten und die Nachfrage der Investoren.
Ihre Herausforderungen
Unsere Lösungen für Sie
- Beratung bei der Erstellung von instituts- oder produktspezifischen ESG-Strategien
- Portfolioanalyse und Beratung bei der Qualifikation von Bestandsprodukten sowie der Aufbau- und Ablauforganisation (ESG-Compliance oder ESG-Scoring)
- Beratung und Strukturierung von Finanzprodukten (ESG-/ Impact-Fonds)
- Begleitung bei der Vertriebszulassung und aufsichtsrechtlichen Qualifikation von ESG-Finanzprodukten
- Erarbeitung vom PAI-Konzepten und Begleitung bei der Erstellung von PAI-Statements
- Beratung im Zusammenhang mit Fragen des Vertriebs (Geeignetheitsprüfung, Abfrage Nachhaltigkeitspräferenz, Beratungsprotokoll, Zielmarktbestimmung) in der Finanzberatung und der Finanzportfolioverwaltung
- Begleitung beim Aufbau umfassender und systematischer Reporting-Prozesse und im Risikomanagement
- Beratung bei Kooperation mit Anbietern ESG-bezogener Marktdaten
- Erarbeitung vom PAI-Konzepten und Begleitung bei der Erstellung von PAI-Statements