Die Ziele des EU Green Deals und deren Umsetzung auf europäischer wie nationaler Ebene spielen sowohl für die öffentliche Hand als auch für Unternehmen, insbesondere aus energieintensiven Branchen, eine große Rolle. Die beabsichtigte nachhaltige Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft bedingt die Bereitstellung staatlicher finanzieller Mittel.

Ihre Herausforderungen

Unsere Lösungen für Sie

  • Beratung zur beihilferechtskonformen Ausgestaltung der Finanzierungen, z.B.
    – Nutzung der Tatbestände der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO-Tatbestände)
    – Ausgestaltung der Beihilfe nach den Klima-, Umweltschutz- und Energieleitlinien (CEEAG) oder den Beihilfenleitlinien für Regionalbeihilfen
  • Begleitung von Anmelde- und Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission
  • Begleitung der Kommunikation zwischen Beihilfengeber und Beihilfenempfänger
  • Beratung und Begleitung von Verfahren zu möglichen Rückforderungsansprüchen
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen und Schulungen