Mit der Verankerung von ESG-Kriterien in Vergütungssystemen können Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherer, aber auch andere kapitalmarktorientierte Unternehmen aufzeigen, wie zielgerichtet sie ökologische und soziale Aspekte im Unternehmen verfolgen. Nachhaltigkeit wird zunehmend zur festen Komponente in Vergütungs-Policies, Zielvereinbarungen von Vorständen und Führungskräften. Nachhaltigkeitsaspekte finden sich aber auch im Personalmanagement bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, Diversität und Inklusion wieder.

Ihre Herausforderungen

Unsere Lösungen für Sie

  • Begleitung von Transformationsprozessen in Bezug auf Vergütungssysteme und Personalmanagement
  • Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten in Arbeitsverträgen, insbesondere in Bonusregelungen (Zielvereinbarungen)
  • Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden wie BaFin, insbesondere im Zusammenhang mit der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berücksichtigung der Nachhaltigkeitskriterien
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung einer langfristig nachhaltigen Unternehmenskultur
  • Konzeptionierung und Erstellung relevanter Richtlinien und Policies; auch Unterstützung bei Einbindung von Arbeitnehmervertretungen
  • Reporting und Dokumentation, insbesondere zum Zwecke der Erfüllung der bestehenden Offenlegungs- und Berichtspflichten
  • Beratung zu den neuen Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) / European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und Unterstützung bei der Umsetzung zukünftiger Transparenzpflichten