M&A

Synergien erschließen,
Erfolge ernten.

Der Bereich Mergers & Acquisitions zählt zu den Kernkompetenzen von GSK Stockmann: Gut die Hälfte unserer international erfahrenen Anwälte ist im Transaktionsgeschäft tätig. Wir stellen uns gern der Komplexität von M&A-Transaktionen und kümmern uns ganzheitlich um Ihren Deal. Unsere Beratung ist dabei durch einen 360-Grad-Ansatz geprägt: Wir begleiten und betreuen Ihre Transaktion umfassend, mit passgenau zusammengestellten Teams und richten unsere Lösungen auf Ihren Erfolg aus. So führen wir Ihre Transaktion zum Ziel.

Wir beraten regelmäßig inländische wie grenzüberschreitende Akquisitionen und Verkäufe sowie Zusammenschlüsse mittelständischer und großer, national und international agierender Unternehmen bis hin zu börsennotierten Konzernen. Die von uns betreuten Transaktionsvolumina liegen in der Regel zwischen 10 und 500 Millionen Euro. Gemeinsam mit ausgewählten Partnerkanzleien im Ausland betreuen wir auch große, multinationale Transaktionen in mehreren Jurisdiktionen.

Kompetenzschwerpunkte

Wir beraten Mandanten bei M&A-Transaktionen in sämtlichen Bereichen der Wirtschaft. Über besondere Branchenkenntnis verfügen wir in der Automobilbranche, im Gesundheitssektor, im Energiesektor sowie in der Immobilienwirtschaft. Auch die Kreditwirtschaft und

Finanzdienstleistungsbranche sowie die IT-Industrie beraten wir seit Jahren regelmäßig bei Übernahmen, Verkäufen und Joint Ventures. Der wirtschaftliche Hintergrund der konkreten Transaktion ist uns daher ebenso vertraut wie die gängigen Geschäftsmodelle der Zielunternehmen.

Bereits die ersten Schritte einer Transaktion sollten gemeinsam mit erfahrenen Beratern umgesetzt werden. Sorgfältig ausgearbeitete und verhandelte Vorverträge legen den Grundstein für eine schnelle Transaktionsabwicklung und erhöhen die Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Abschluss.

Die Verkäuferseite unterstützen wir kompetent bei Bieterverfahren, die durch diese durchgeführt werden. Unsere Leistungen umfassen die Steuerung der Kommunikationsprozesse mit verschiedenen Interessenten, die Betreuung des rechtlichen Q&A-Prozesses auf Verkäuferseite bis hin zur parallelen Verhandlung der Transaktion mit mehreren Bietern.

Eine mit Verständnis für das Wesentliche durchgeführte Due Diligence in allen relevanten Rechtsgebieten, vom Gesellschaftsrecht über Arbeitsrecht, IP/IT, Datenschutz und Digitalisierung bis hin zu Kunden- und Lieferantenbeziehungen, Immobilien- und Steuerrecht oder Regulierungsthemen, ist der Grundstein eines erfolgreichen Unternehmenskaufs. Wir identifizieren mit Augenmaß für unsere Mandanten relevante Risiken und entwickeln Strategien für deren Vermeidung. Dabei stehen wir für ein gelungenes Schnittstellenmanagement zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten und anderen Beratern des Mandanten (zum Beispiel zu Finanzen, Versicherungen, technischen Themen).

Auch auf Verkäuferseite ist eine Vendor Due Diligence häufig sinnvoll, um Stolpersteine frühzeitig aus dem Weg zu räumen und die Transaktion schneller zum Ziel zu führen.

Mit Fokus auf die Transaktionsziele, die unternehmerischen Chancen und die zu vermeidenden Risiken strukturieren wir Transaktionen mit unseren Mandanten unter Einbindung unserer Experten im Steuerrecht und im Finanzierungsbereich, gegebenenfalls auch unter Anwendung unseres Know-hows regulierter Branchen, und generieren so spürbaren Mehrwert.

Das Kernstück jedes M&A-Deals ist der Unternehmenskaufvertrag. Mit einem tiefgreifenden Verständnis für die unternehmerischen Ziele, die mit dem Deal verfolgt werden, setzen wir die konzipierte Transaktionsstruktur in sorgfältig ausgearbeitete Vertragsentwürfe um. Am Verhandlungstisch vertreten wir die Position unserer Mandanten mit Nachdruck, aber auch Augenmaß und Sinn für die Verhandlungsposition und realistische Verhandlungserfolge. Dabei haben wir immer das Interesse des Mandanten im Blick.

In Kooperation mit unseren Kapitalmarktrechtsexperten beraten wir Transaktionen unter Beteiligung börsennotierter Gesellschaften. Mit den damit verbundenen erweiterten Vertraulichkeitsverpflichtungen einerseits und den besonderen Anforderungen des Kapitalmarktrechts andererseits sind wir bestens vertraut. Darüber hinaus betreuen unsere Transaktions- und Kapitalmarktteams auch öffentliche Übernahmen (Public Takeovers) und Squeeze Outs. Weiterführende Informationen zu unserer Kompetenz im Bereich Kapitalmarkt finden Sie hier.

Nähere Informationen zu unserer Expertise bei der Gestaltung von Joint Ventures finden Sie hier.

Wir kennen die Besonderheiten von M&A-Transaktionen im Venture Capital und Private Equity-Umfeld. Näheres finden Sie hier.

Im insolvenznahen Umfeld gelten zahlreiche Besonderheiten – wir unterstützen Sie bei der Einschätzung und Absicherung wirtschaftlicher Risiken. Unsere umfassende Erfahrung gewährleistet schnelle Umsetzungslösungen, auch unter Zeitdruck. Daneben verfügen unsere Restrukturierungsexperten über ein hervorragendes Netzwerk zu Insolvenzverwaltern und Restrukturierungsberatern. Dies ermöglicht es uns, konstruktive Lösungen im Dialog zu erarbeiten. Näheres finden Sie hier.

Bei M&A-Transaktionen unter Beteiligung des öffentlichen Sektors ist genaue Kenntnis der besonderen Anforderungen an solche Maßnahmen unabdingbar. Es müssen unter anderem das Vergaberecht, das Haushaltsrecht, die jeweiligen Beteiligungsgrundsätze der Länder sowie die Zuständigkeiten der Verwaltung und besondere Zustimmungserfordernisse beachtet werden. Durch unsere langjährige Beratung von Mandanten aus dem öffentlichen Sektor sind wir nicht nur mit den relevanten rechtlichen Themen bestens vertraut, sondern kennen uns auch in dem politischen Umfeld unserer Mandanten aus.

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