Die EFRAG hat die Konsultation zu zwei neuen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung begonnen:
• „LSME“ ist der Standard für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ohne Kleinstunternehmen. Diese fallen ab dem Berichtsjahr 2026 in den Anwendungsbereich der CSRD. Bis 2028 gelten noch Übergangsregelungen. Der LSME-Standard basiert auf den bisher veröffentlichten ESRS („Set 1“), ist aber deutlich vereinfacht. Etwa die Hälfte der Datenpunkte sollen im Vergleich zu den Standards für große Unternehmen wegfallen. Besondere Relevanz kommt dem LSME-Standard auch deshalb zu, weil er als sog. „Value Chain Cap“ die Berichtspflichten von nur mittelbar betroffenen Unternehmen begrenzt: Unternehmen, die als Teil der Wertschöpfungskette von direkt betroffenen Unternehmen Daten für deren CSRD-Reporting zuliefern müssen, müssen nicht mehr Daten erheben und berichten, als direkt betroffene KMU. Vor diesem Hintergrund lohnt sich eine Auseinandersetzung mit dem LSME-Standard für Unternehmen jeder Größe und unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung.
• „VSME“ ist ein freiwilliger Berichtsstandard, der KMU einschließlich Kleinstunternehmen den Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtern soll. Er basiert nicht auf den ESRS aus Set 1, sondern ist ein unabhängig davon entworfener Standard. Er besteht aus drei Modulen, die miteinander kombiniert werden können und auf verschiedene Bedürfnisse ausgerichtet sind: Das Basis-Modul richtet sich vor allem an Kleinstunternehmen. Das „PAT-Modul“ – PAT steht dabei für Policies, Actions, Targets – richtet sich an Unternehmen, die bereits entsprechende Strategien, Maßnahmen oder Ziele haben. Das Geschäftspartner-Modul richtet sich an diejenigen Unternehmen, die mittelbar – über ihre Geschäftspartner – von der CSRD betroffen sind. Diese sollten aber auch das „Value Chain Cap“ der LSME im Blick behalten.
Die Konsultation läuft bis zum 21. Mai 2024 und wird durch einen „Feldversuch“ mit ausgewählten KMU ergänzt. Interessenten können sich noch bis zum 31. Januar 2024 bei der EFRAG melden.
Im Anschluss an die Konsultation werden die Stellungnahmen sowie die Ergebnisse des Feldversuchs ausgewertet und die Standards ggf. angepasst. Sie sollen bis Mitte November 2024 finalisiert werden.