Für Projektentwickler in der Krise bietet das StaRUG neue Gestaltungsoptionen. Mit dem 2021 eingeführten „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ hat der Gesetzgeber eine europäische Richtlinie umgesetzt. So erhielten Unternehmen eine zweite Chance außerhalb der Insolvenz. Trotz anfänglicher Skepsis und Kritik zeigt StaRUG in Zeiten einer Schieflage in der Immobilienbranche, dass es ein wichtiges Sanierungsinstrument ist, um die aktuellen Probleme bei Projektentwicklungen im Immobilienbereich in den Griff zu bekommen. Welche Möglichkeiten StaRUG im Detail bietet, beleuchten Dr. Raoul Kreide und Andreas Dimmling, Anwälte bei GSK Stockmann, in einem Artikel für den immobilienmanager.
Hier geht’s zum Artikel (hinter Paywall): https://www.immobilienmanager.de/starug-hilft-projektentwicklern-bei-insolvenz-18092024