Mit dem Inkrafttreten des Digital Services Act wird eine unionsweite Harmonisierung der Pflichten von Online-Diensteanbietern erreicht. Hierdurch soll nicht nur Rechtssicherheit für die Anbieter und eine Stärkung der Rechte der Nutzer gewährleistet, sondern ebenso Risiken für die Gesellschaft, welche von solchen Diensten ausgehen, begegnet werden. Eine Verschärfung der Haftung der Vermittlungsdienste ist durch den DSA hingegen nicht vorgesehen. Abgerundet wird der Maßnahmenkatalog durch umfangreiche Berichtspflichten von Vermittlungsdiensten und durch neue Durchsetzungsmöglichkeiten. So werden die Behörden der Mitgliedsstaaten mit umfangreichen Auskunfts-, Durchsuchungs-, Anordnungs- und Sanktionsrechten ausgestattet; auch dürfen sie Bußgelder in Höhe von bis zu 6 % des jährlichen weltweiten Umsatzes des Vermittlungsdienstes verhängen.
Über weitere Einzelheiten des DSA informieren wir Sie in unserem neuen GSK-Update.