Wir begleiten Projektentwickler, Bauunternehmer und Finanzierer in dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld für Neubauten und Projektentwicklungen. Viele Projekte können derzeit nicht zu den geplanten Bedingungen fertig gestellt oder zu den konzipierten Kaufpreisen veräußert werden. Verantwortlich dafür sind die stark erhöhten Baukosten, die sprunghaft gestiegenen Inflation und die erheblichen Zinsschritte der EZB. Mit unserer Beratung gelingt die Refinanzierung, die Liquiditätssicherung oder die notwendige Restrukturierung. Wir beraten Auftraggeber und institutionelle Investoren, um vorhandene Mittel insolvenzsicher zu investieren, Transaktionen zu strukturieren und Joint-Venture-Situationen anzupassen.

Ihre Herausforderungen

Unsere Lösungsansätze

  • Prüfung der Insolvenzantragspflicht, Sicherstellung insolvenzrechtlicher Compliance, Beratung und Gestaltung von Insolvenz- und StaRUG-Verfahren (z. B. Lösung durch Insolvenz in Eigenverwaltung, Kündigungsrechte in der Insolvenz)
  • Restrukturierung von Immobilienprojekten und Veränderung der Gesellschafterverhältnissee in Joint Ventures durch geeignete Verfahren
  • Beratung zu Fragen der Vollstreckung, Anspruchsdurchsetzung und Abwicklungsvereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter
  • Beratung von Auftraggebern in Fällen des stockenden Baufortschritts und Finanzierungsthemen auf Seiten des Auftragnehmers; Verhandlung von Fortführungsvereinbarungen und Prüfung von Sanierungsdokumentationen
  • Beratung von Investoren bei der Abwicklung von Projektentwicklungskaufverträgen in der Insolvenz des Verkäufers; Verhandlungen mit den finanzierenden Banken zu Sicherheitenfreigaben und Ablösevereinbarungen; Verhandlung von Vereinbarungen zur Projektabwicklung
  • Nachverhandlungen von Kaufpreisen/Fälligkeiten/Mieten/Übergabeterminen in Forward-Deal- und Funding-Konstellationen und Projektmietverträgen
  • Verhandlung mit bestehenden Fremdkapitalgebern, Gestaltung der Bereitstellung zusätzlichen Eigen- und Fremdkapitals
  • Durchsetzung/Abwehr von ausstehenden Forderungen für bereits erbrachte (Bau-)Leistungen
  • Geltendmachung/Abwehr von Gegenansprüchen des Auftraggebers
  • Beratung bei komplexen, grenzüberschreitenden Rechtsfragen und Streitigkeiten mit ausländischen Vertragspartnern
  • Beratung von regulierten Investoren (z. B. Kapitalverwaltungsgesellschaften) bei regulatorischen Anforderungen an eine Restrukturierung und der Vermeidung einer Haftung