Handelsrecht
Wachstum
fördern, Lösungen
transportieren.
Lieferbeziehungen zwischen Lieferanten und ihren Abnehmern sind zentraler Bestandteil der operativen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Im Zuge des technischen Wandels und insbesondere der zunehmenden Digitalisierung ergeben sich jedoch immer neue Herausforderungen für die Marktteilnehmer, auf die sie reagieren müssen. Darüber hinaus treten neue, teils branchenfremde Akteure in Märkte ein, die das jeweilige Marktumfeld und auch die Anforderungen an vertragliche Beziehungen entscheidend verändern – Stichwort „Disruptive Geschäftsmodelle“.
Die Vertragsgestaltung in Lieferbeziehungen folgt oft nicht allein, manchmal sogar überwiegend überhaupt nicht den rechtlichen Vorgaben oder Rahmenbedingungen. Der Grund dafür sind zumeist interne wirtschaftliche Vorgaben des Unternehmens oder aber auch die individuellen Anforderungen des Vertragspartners, die den Grundstein für die Vertragsgestaltung bilden. Besonderheiten ergeben sich auch bei internationalen und damit grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen: Hier stehen nicht nur die (materiellen) vertraglichen Regelungen selbst, sondern insbesondere auch Fragen zur Rechtswahl, zur Streitbeilegung (Gerichtsstand, Schiedsgerichtsbarkeit wie zum Beispiel ICC- oder DIS-Schiedsklauseln) und zur Rechtsdurchsetzung im Streitfall im Fokus.
Mit GSK Stockmann haben Sie einen Partner mit langjähriger und umfassender Expertise an Ihrer Seite, der beide Seiten kennt: Wir entwerfen und verhandeln Verträge auf Lieferanten- und Abnehmerseite, ganz unabhängig davon, auf welcher Vertriebsstufe Sie agieren.
Dabei haben wir stets Ihre individuelle Perspektive im Blick, an der sich unsere Beratung orientiert – wir schaffen Rundum-Lösungen, die zu Ihren wirtschaftlichen Anforderungen passen. In komplexen Vertragsbeziehungen ergeben sich oftmals Querverbindungen zu anderen Bereichen, wie zum Beispiel IP/IT, Datenschutz, Streitbeilegung oder auch Insolvenzrecht. Um Ihnen vollständige Lösungen liefern zu können, binden wir daher von Beginn an unsere Kollegen aus anderen Kompetenzbereichen ein, die ihr Spezialwissen in die Vertragsgestaltung einbringen – unsere Beratung steht Ihnen somit als „One-Stop-Shop“ zur Verfügung.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
- Joint Ventures und Kooperationen im Bereich Forschung und Entwicklung sowie Fertigung
- Vertragsgestaltung in Lieferbeziehungen über Waren, Werk- und Dienstleistungen, einschließlich Konsignationslagerverträge
- Gewährleistung
- Produktsicherheit und Produktrückruf
- Produkthaftung und Haftungsfragen im Allgemeinen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Qualitätssicherungsvereinbarungen (Quality Assurance Agreements)
- Vertragsmanagement
„GSK Stockmann hat uns in den letzten Jahren einwandfreie Beratung und Unterstützung geboten. Als amerikanischer Automobilhersteller unterstützt uns das Team seit Jahren in einem vielfältigen Spektrum deutscher Rechtsthemen.
Unsere Zusammenarbeit ist geprägt von höchstem Vertrauen und Zuverlässigkeit. Aus unserer Sicht war die Zusammenarbeit mit GSK Stockmann stets unkompliziert und jeweils zweckdienlich.“
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